Honorar
Ich unterbreite Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu Ihrer gewünschten Dienstleistung. Insofern Sie dem per E-Mail formulierten Angebot zustimmen und wir einen Termin für die Dienstleistung gefunden haben, kommt ein Vertrag zwischen der at IT-Training & Beratung – Andreas Thehos und Ihnen zustande.
Das Angebot orientiert sich individuell an folgenden Faktoren und ist daher nicht vorab pauschal bemessbar:
- Komplexität des Themas
- Dauer und Zeitpunkt des Einsatzs
- Umfang der Leistung
- Einsatzort, evtl. fallen Reise- und Hotelkosten an
- Eventuell erforderliche Sachmittel, Mieten, Leih- oder Lizenzgebühren
Terminverfügbarkeit
Gerne suche ich nach einem passenden und verfügbaren Termin. Wenn ich Ihnen zur Abstimmung Terminvorschläge unterbreite, halte ich diese exklusiv drei Kalendertage für Sie verfügbar. Anschließend werden nicht bestätigte Termine wieder freigegeben.
Trainerverfügbarkeit
Ich werde natürlich immer versuchen, die mit Ihnen vereinbarten Termine durchzuführen. Jedoch bin auch ich nicht vor Krankheit und anderen Umständen gefeit. Ich informiere Sie, sollte die Durchführung einer Leistung in Verzug geraten.
Sollte ein Berater bzw. Trainer ausfallen, biete ich Ihnen an:
- die Leistung kann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe von 20 Prozent des für diesen Tag vereinbarten Honorars, welche direkt auf die Rechnung angewendet wird.
- ich biete Ihnen einen anderen Trainer bzw. Berater an, insofern sich inhaltlich dieser Weg anbietet und Sie diesem Schritt zustimmen.
- Ich biete Ihnen die kostenfreie Stornierung der noch zu erbringenden Leistungen an.
Stornobedingungen
Die Stornierung oder Verschiebung eines Beratungs- oder Trainingstermins erfolgt per E-Mail an thehos@at-training.de
Bei einer Stornierung oder zeitlichen Verschiebung der Leistung
- früher als 10 Arbeitstage vor geplanter Leistungserbringung werden keine Stornogebühren erhoben.
- zwischen 10 und 5 Arbeitstagen vor geplanter Leistungserbringung berechnen wir eine Pauschale in Höhe von einem Viertel des vereinbarten Tagessatzes.
- zwischen 4 und 2 Arbeitstagen vor geplanter Leistungserbringung berechnen wir eine Pauschale in Höhe der Hälfte des vereinbarten Tagessatzes.
- am Vortag oder Tag der Schulung, wird der volle Tagessatz berechnet. Eventuell angefallene Reisekosten müssen ebenso in Rechnung gestellt werden.
Sollte bei mir für den ausgefallenen Zeitraum ein Ersatzauftrag eingehen, werden lediglich bislang angefallene Aufwände in Rechnung gestellt.
Bochum, 10.04.2018
Andreas Thehos